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Vereinfachte Landkarte der Steuern und Beiträge in Polen (2026)
Wer in Polen ein Unternehmen führt, hat Pflichten gegenüber mehreren voneinander unabhängigen Systemen öffentlicher Abgaben zugleich. Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Vermögensteuern und Beiträge zur Sozialversicherung (ZUS) — jeder dieser Bereiche folgt seiner eigenen Logik, hat seinen eigenen Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht und seine eigene erhebende Behörde. Diese Struktur zu verstehen ist der Ausgangspunkt jeder Steuerplanung.
Vier Ebenen öffentlich-rechtlicher Belastungen. Am praktischsten lässt sich das Abgabensystem für Unternehmer als Schema mit vier Ebenen beschreiben.
Ebene 1: Ertragsteuern
Auf dieser Ebene versteuern Sie den Gewinn (oder die Einnahmen) aus Ihrer Tätigkeit.
Wenn Sie eine GmbH (sp. z o.o.), eine Aktiengesellschaft (S.A.) oder — seit 2021 — eine Kommanditgesellschaft (sp.k.) führen, zahlen Sie Körperschaftsteuer (CIT).
Wenn Sie als natürliche Person oder in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. offenen Handelsgesellschaft natürlicher Personen tätig sind, zahlen Sie Einkommensteuer (PIT).
Ebene 2: Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer belastet den Umsatz, nicht den Gewinn. Sie zahlen sie (oder ziehen sie als Vorsteuer ab) bei jedem Verkaufs- und Einkaufsvorgang.
Sie müssen jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig sein — wenn Ihr Jahresumsatz 240 000 PLN nicht übersteigt (Grenze ab dem 1. Januar 2026), können Sie die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen.
Ebene 3: Vermögensteuern
Grundsteuer (wenn Sie Immobilien besitzen oder pachten), Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (z. B. beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen — Satz 1 %), Kraftfahrzeugsteuer (bei Lkw über 3,5 t). Diese Abgaben fallen nicht bei jedem Unternehmen an, aber man sollte wissen, wann und warum.
Ebene 4: Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge
Sie sind keine Steuern im formellen Sinne, stellen aber faktisch eine öffentlich-rechtliche Belastung dar, deren Höhe im Jahr 2026 Rekordwerte erreicht hat. Die vollen ZUS-Beiträge (ohne Krankenversicherung) betragen rund 1 927 PLN monatlich. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt mindestens 432,54 PLN monatlich.
| Belastung | Satz / Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| CIT (Regelsatz) | 19 % | Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 poln. KStG (u.p.d.o.p.) |
| CIT — Kleinsteuerpflichtiger | 9 % (Grenze: 8 517 000 PLN Bruttoumsatz im Jahr 2025) | Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 poln. KStG |
| PIT — Steuertarif | 12 % / 32 % (Schwelle: 120 000 PLN) | Art. 27 Abs. 1 poln. EStG (u.p.d.o.f.) |
| PIT — Flat Tax | 19 % | Art. 30c poln. EStG |
| Pauschalsteuer auf Einnahmen | 2 %–17 % (nach PKWiU-Klassifikation) | Art. 12 Pauschalsteuergesetz (u.z.p.d.) |
| Umsatzsteuer — Kleinunternehmerbefreiung | bis 240 000 PLN Umsatz | Art. 113 Abs. 1 poln. UStG |
| Krankenversicherungsbeitrag (Mindestbetrag) | 432,54 PLN / Monat | Art. 79 Gesetz über Gesundheitsleistungen (u.ś.o.z.) |
| Volle ZUS-Beiträge (ohne Krankenversicherung) | 1 926,76 PLN / Monat | Art. 18 Sozialversicherungsgesetz (u.s.u.s.) |
Zusammenfassung: Wahlfreiheit — im Rahmen der Vorschriften
In Polen haben Sie eine echte Wahlfreiheit bei Rechtsform und Besteuerungsform: GmbH oder Einzelunternehmen; Flat Tax, Pauschalsteuer oder Steuertarif. Jede Entscheidung hat konkrete steuerliche und beitragsrechtliche Folgen.
Es gibt keine für alle optimale Lösung. Optimal ist die Lösung, die Ihre Einnahmen, Kosten, familiäre Situation und Zukunftspläne berücksichtigt.
Warum wir das tun
Als Steuerberater achte ich auf die fachliche Qualität unserer kostenlosen Materialien. Mein Ziel ist es, den Markt durch verlässliche Analysen zu informieren, die es Unternehmern ermöglichen, das Recht in der Praxis sicher anzuwenden.
Kontakt aufnehmen →Rechtsgrundlagen: Gesetz vom 15.02.1992 über die Körperschaftsteuer (Dz.U. 2025, Pos. 278 m. Änd.); Gesetz vom 26.07.1991 über die Einkommensteuer (Dz.U. 2025, Pos. 163 m. Änd.); Gesetz vom 11.03.2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Dz.U. 2025, Pos. 775 m. Änd.); Gesetz vom 13.10.1998 über das Sozialversicherungssystem (Dz.U. 2026, Pos. 199).